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Rechtliche Vorschriften für den Sichtschutz im Garten in der Schweiz

Der Wunsch nach Privatsphäre im eigenen Garten ist verständlich, und ein effektiver Sichtschutz kann dabei helfen, ungewollte Einblicke zu vermeiden. In der Schweiz gibt es verschiedene rechtliche Vorschriften, die beim Errichten von Sichtschutzelementen wie Zäunen, Hecken oder Mauern beachtet werden müssen. Diese Regeln dienen dazu, ein harmonisches Gesamtbild zu wahren und Konflikte mit Nachbarn zu vermeiden.

Allgemeine Vorschriften:

  1. Höhe: Die maximale Höhe von Sichtschutzzäunen und anderen Einfriedungen variiert von Kanton zu Kanton. In den meisten Fällen liegt die erlaubte Höhe bei 1,80 bis 2 Metern. Höhere Sichtschutzwände erfordern in der Regel eine Baubewilligung vom zuständigen Bauamt.
  2. Abstand zur Grundstücksgrenze: Der Sichtschutz muss einen Mindestabstand zur Grenze des Nachbargrundstücks einhalten. Dieser Grenzabstand beträgt meist mindestens 50 Zentimeter, kann aber je nach Kanton und Art des Sichtschutzes variieren.
  3. Pflege und Instandhaltung: Der Eigentümer ist verpflichtet, den Sichtschutz in einem gepflegten Zustand zu halten und regelmäßig zu warten, um das Erscheinungsbild des Gartens und der Straße zu wahren.

Vorschriften für verschiedene Materialien und Arten von Sichtschutz:

  1. Hecken und Pflanzen: Grünhecken aus Sträuchern oder Bäumen sind eine natürliche und ökologische Option für einen blickdichten Sichtschutz. Dennoch gibt es auch hier Vorschriften zu beachten. Die maximale Heckenhöhe liegt meist bei 2 Metern, und es muss ein Mindestabstand von 50 Zentimetern zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Obstbäume und Zierbäume können ebenfalls als Sichtschutz eingesetzt werden, wobei für sie gesonderte Regeln gelten können.
  2. Zäune und Mauern: Sichtschutzzäune aus Holz, Kunststoff oder Metall sowie Mauern unterliegen ähnlichen Vorschriften wie Hecken. Sie dürfen eine bestimmte Höhe nicht überschreiten und müssen einen Mindestabstand zur Grundstücksgrenze wahren. Geschlossene Einfriedungen ab einer Höhe von meist 1,20 Metern erfordern eine Baubewilligung.
  3. Bambus und Chinaschilf: Diese schnell wachsenden Pflanzen eignen sich hervorragend für einen pflegeleichten und effektiven Sichtschutz. Dennoch ist bei ihrer Verwendung Vorsicht geboten, da sie sich unkontrolliert ausbreiten können. Erkundigen Sie sich nach kantonal geltenden Vorschriften.

Es ist ratsam, sich vor der Errichtung eines Sichtschutzes bei der zuständigen Baubehörde über die genauen Vorschriften in Ihrem Kanton zu informieren. Im Kanton Zürich beispielsweise regelt das Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch die Grenzabstände und die maximale Höhe von Mauern und Zäunen.

Durch die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften und die sorgfältige Auswahl von Pflanzen oder Materialien kann ein Sichtschutz nicht nur mehr Privatsphäre bieten, sondern auch zur Gartengestaltung beitragen und die Nachbarschaft positiv beeinflussen. Ein genehmigungsfreier Sichtschutz, der sich harmonisch in das Gesamtbild einfügt, ist der Schlüssel zu einem entspannten Miteinander auf den benachbarten Grundstücken.